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   BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R   

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BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R (https://dejure.org/2005,38667)
BSG, Entscheidung vom 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R (https://dejure.org/2005,38667)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - B 11a AL 15/04 R (https://dejure.org/2005,38667)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis eines Arbeitnehmers für eine Klage im sozialgerichtlichen Verfahren - Geltendmachung und Durchsetzung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld durch einen Arbeitnehmer - Funktionen des Arbeitgebers und der Betriebsvertretung im System der Vorschriften über das ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 378
  • NZA-RR 2006, 102
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R
    Wesentlicher Grund für diesen Ausschluss des Arbeitnehmers von der Geltendmachung seiner Rechte ist neben dem Zweck des Kug (vgl BVerfGE 92, 365, 406 = SozR 3-4100 § 116 Nr. 3 S 124) insbesondere die vom Gesetzgeber erstrebte Verwaltungsvereinfachung, und zwar unabhängig von den - vom Kläger geltend gemachten - technischen Möglichkeiten.

    Insbesondere sprechen erhebliche Sachgründe für die gesetzlichen Regelungen zur Antragstellung und zur Ausschlussfrist (Zweck des Kug, das nicht nur der individuellen Sicherung des Arbeitnehmers, sondern allgemein der Erhaltung und Stabilisierung von Arbeitsplätzen dient, vgl. BVerfGE 92, 365, 406 = SozR 3-4100 § 116 Nr. 3 S 124; Bedürfnis, über die Ansprüche in einem überschaubaren Verfahren zügig zu entscheiden).

    Das BVerfG hat es schon als zweifelhaft angesehen, ob das Kug überhaupt in den Schutzbereich der Eigentumsgewährleistung fällt (BVerfGE 92, 365, 406 = SozR 3-4100 § 116 Nr. 3 S 124).

  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72

    Kurzarbeitergeld - Notwendige Beiladung - Betriebsvertretung

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R
    Aus den Befugnissen des Arbeitgebers und der Betriebsvertretung, im Wege der Verfahrens- und Prozessstandschaft die Rechte der Arbeitnehmer geltend zu machen, hat die Rechtsprechung des BSG - schon unter der Geltung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG), das ähnliche Vorschriften enthielt - gefolgert, dass der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer selbst von der Geltendmachung seiner Ansprüche ausgeschlossen ist (BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; ebenso die gleichartige Rechtsprechung zum Schlechtwetter- oder Wintergeld: BSGE 33, 64, 67 = SozR Nr. 5 zu § 1431 AVAVG; BSGE 68, 67, 72 = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1; BSGE 82, 183, 185 f = SozR 3-4100 § 71 Nr. 2).

    Über die Ansprüche auf Kug, deren betriebliche Voraussetzungen für das Kollektiv aller betroffenen Arbeitnehmer insgesamt festgestellt werden, soll in einem überschaubaren Verfahren zügig entschieden werden (vgl u.a. BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4).

    In der Rechtsprechung ist bereits darauf hingewiesen worden, dass sich die Prozessführungsbefugnis nur auf den geltend gemachten Anspruch als ganzen beziehen kann, nicht aber auf einzelne Elemente seiner Begründung (BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; SozR 4100 § 86 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 23.06.1994 - 4 RK 3/93

    Widerspruch - Belastender Verwaltungsakt - Klagefrist - Ablauf - Vorverfahren

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R
    Ein Fall, in dem die Rechtsprechung eine Klage bei sachlicher Entscheidung der Widerspruchsstelle trotz einer Form- oder Fristverletzung als zulässig bzw. einen angefochtenen Bescheid als nicht bindend angesehen hat (vgl BSGE 49, 85, 87 f = SozR 1500 § 84 Nr. 3 m.w.N.; Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl, § 84 RdNr. 7), liegt ersichtlich nicht vor, da der Widerspruch des Klägers von vornherein nicht statthaft war (vgl auch BSG SozR 3-1500 § 87 Nr. 1 S 5).

    Zwar ist der Widerspruchsbescheid vom 2. April 1997 insofern fehlerhaft, als sachlich entschieden und der Widerspruch nicht als unzulässig behandelt worden ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 87 Nr. 1 S 5 f); jedoch ist insoweit eine Anfechtungsbefugnis des Klägers mangels rechtlicher Betroffenheit zu verneinen (vgl BFH Beschluss vom 1. Februar 2000, VII B 202/99, veröffentlicht in Juris).

  • BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 60/02

    Beschränkung der Berufungszulassung durch Berufungsgericht im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R
    Die gegen die Entscheidung vom 8. November 2001 vom Kläger erhobene Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung an(Beschluss vom 4. April 2002, 1 BvR 60/02).

    Auf die im Beschluss des BVerfG vom 4. April 2002, 1 BvR 60/02, erörterte Frage, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde nach Ablauf der Jahresfrist des § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG überhaupt noch eingelegt werden kann, kommt es deshalb nicht mehr an (vgl dazu Keller in Meyer-Ladewig, a.a.O., § 66 RdNr. 13b).

  • BAG, 19.03.1992 - 8 AZR 301/91

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R
    Die angenommene Prozessstandschaft könne "funktionieren", wenn der Arbeitgeber auch verpflichtet sei, die Interessen seiner Arbeitnehmer zu vertreten; das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe indes entschieden, dass eine solche Verpflichtung gerade nicht bestehe (Urteil vom 19. März 1992, NZA 1992, 1031).

    Entgegen dem Vortrag der Revision wird ein möglicher Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers auch nicht dadurch entwertet, dass nach einer Entscheidung des BAG vom 19. März 1992 (BAGE 70, 71 = AP Nr. 110 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) der Arbeitgeber bei der Gewährung von Kug nicht verpflichtet sein soll, gegenüber der Arbeitsverwaltung Widerspruch bzw. Klage zu erheben, "wenn er die einer ständigen Verwaltungspraxis entsprechende Rechtsauffassung der Arbeitsverwaltung teilt", wobei offen bleiben kann, ob diese Entscheidung des BAG überhaupt auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen werden kann (es ging dort um den Arbeitsentgeltcharakter des tariflichen Lohnausgleichs für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr).

  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72

    Kurzarbeitergeld - Ablehnung - Bescheid - Anfechtung - Notwendige Beiladung -

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R
    Aus den Befugnissen des Arbeitgebers und der Betriebsvertretung, im Wege der Verfahrens- und Prozessstandschaft die Rechte der Arbeitnehmer geltend zu machen, hat die Rechtsprechung des BSG - schon unter der Geltung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG), das ähnliche Vorschriften enthielt - gefolgert, dass der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer selbst von der Geltendmachung seiner Ansprüche ausgeschlossen ist (BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; ebenso die gleichartige Rechtsprechung zum Schlechtwetter- oder Wintergeld: BSGE 33, 64, 67 = SozR Nr. 5 zu § 1431 AVAVG; BSGE 68, 67, 72 = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1; BSGE 82, 183, 185 f = SozR 3-4100 § 71 Nr. 2).

    In der Rechtsprechung ist bereits darauf hingewiesen worden, dass sich die Prozessführungsbefugnis nur auf den geltend gemachten Anspruch als ganzen beziehen kann, nicht aber auf einzelne Elemente seiner Begründung (BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; SozR 4100 § 86 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 90/80

    Schlechtwettergeld; Prozeßführungsbefugnis; Beiladung; Höhe des

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R
    Danach kommt auch die notwendige Beiladung des Arbeitnehmers nicht in Betracht; lediglich eine einfache Beiladung wurde als möglich angesehen (vgl BSG SozR 4100 § 86 Nr. 1).

    In der Rechtsprechung ist bereits darauf hingewiesen worden, dass sich die Prozessführungsbefugnis nur auf den geltend gemachten Anspruch als ganzen beziehen kann, nicht aber auf einzelne Elemente seiner Begründung (BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; SozR 4100 § 86 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 15.07.1971 - 7 RAr 30/68

    Schlechtwettergeld - Ausfallanzeige - Ablehnung aus betrieblichen Gründen -

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R
    Aus den Befugnissen des Arbeitgebers und der Betriebsvertretung, im Wege der Verfahrens- und Prozessstandschaft die Rechte der Arbeitnehmer geltend zu machen, hat die Rechtsprechung des BSG - schon unter der Geltung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG), das ähnliche Vorschriften enthielt - gefolgert, dass der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer selbst von der Geltendmachung seiner Ansprüche ausgeschlossen ist (BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; ebenso die gleichartige Rechtsprechung zum Schlechtwetter- oder Wintergeld: BSGE 33, 64, 67 = SozR Nr. 5 zu § 1431 AVAVG; BSGE 68, 67, 72 = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1; BSGE 82, 183, 185 f = SozR 3-4100 § 71 Nr. 2).

    Dies muss sich auch auf das gerichtliche Verfahren beziehen, da es nicht mit dem Zweck der Beschränkung der Rechte der Arbeitnehmer, den Anspruch auf Kug geltend zu machen, zu vereinbaren wäre, die Anfechtung im Verwaltungsverfahren zunächst dem Arbeitgeber bzw. der Betriebsvertretung zu überlassen, um dann später dem Arbeitnehmer - u.U. lange Zeit nach Ergehen eines Bescheides - noch eine gerichtliche Anfechtungsmöglichkeit zu eröffnen (vgl bereits BSGE 33, 64, 67 = SozR Nr. 5 zu § 1431 AVAVG).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R
    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ist erst verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (ua BVerfGE 88, 118, 124) [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92].
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R
    Vor allem aber ist im Rahmen des Art. 19 Abs. 4 GG zu berücksichtigen, dass dem einzelnen Arbeitnehmer genügend Möglichkeiten zur Wahrnehmung seiner Rechte verbleiben und damit dem Zweck der Verfassungsnorm, einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten, Genüge getan ist (vgl BVerfGE 83, 182 [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87] = BSG SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2).
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 19/78

    Verspätet eingelegter Widerspruch - Versäumung der Widerspruchsfrist -

  • BFH, 01.02.2000 - VII B 202/99

    Zurücknahme der Referenzmenge; Eingriff in Rechte Dritter

  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R

    Wintergeld - Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - Wiedereinsetzung

  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 19/01 R

    Unzulässigkeit der Berufung - Zulassung der Berufung außerhalb des

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R

    Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld

  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R

    Antragserfordernis beim Kurzarbeitergeld, Versäumung der Ausschlußfrist

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/89

    Anspruch auf und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld vom

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